Druckbehälter müssen in regelmäßigen Abständen wiederkehrend geprüft werden. Man spricht von einer inneren Prüfung und einer Festigkeitsprüfung. Die Abstände der Prüfungen sind je nach Produkt verschieden bzw. müssen lt. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Betreiber festgelegt werden.
Typische Beispiele für Druckbehälter die wiederkehrend geprüft werden müssen sind Tauchgeräte, Atemschutzgeräte, Paintball HP-Systeme, Druckluftflaschen, Standspeicher, Druckkessel von Kompressoren, Filterbehälter und Abscheider von Kompressoren.
Unser Partner TÜV-Süd führt in regelmäßigen Abständen diese Prüfungen durch. Sie bringen uns Ihren Druckbehälter vorbei und um den Rest kümmern wir uns. Größere Druckbehälter holen wir direkt bei Ihnen mit dem LKW ab. Flaschen müssen entleert und mit dem jeweilige Ventil zur Prüfung angeliefert werden.
Die Prüfung von Tauchgeräten/Atemschutzgeräten wird durch entsprechende Prüfprotokolle und Prüfplaketten dokumentiert. Die Prüfung von anderen Druckbehälter durch Stempeln und Protokoll.
Prüftermine werden in regelmäßigen kurzen Abständen durchgeführt. Die TÜV-Termine für 2022 finden Sie hier!
Ist der Druckluftkessel Ihres Kompressors TÜV-pflichtig?
Die Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen besagt:
Ab einem Druckliterinhaltsprodukt von 1000 Liter/bar handelt es sich bei einer Druckbehälteranlage um eine überwachungsbedürftige Anlage: Die Überwachung muss durch eine zur Überwachung zugelassene Stelle (ZÜS) erfolgen.
Bis zu diesem Druckliterprodukt (< 1000 L/bar) kann diese Überprüfung durch eine befähigte Person erfolgen (Beispiel: 8 bar Kessel x 100 L = 800 bar Bruttoinhaltsprodukt).
Wir unterstützen Sie. Aufgrund unserer Tätigkeit und den Erfahrungen auf dem Gebiet Druckbehälter und als geprüfte, befähigte Person (TÜV), bieten wir Ihnen an, Sie bei der Durchführung dieser Pflichtaufgabe als kompetenter Partner zu unterstützen.
Durch diese Verordnung wird Ihnen vom Gesetzgeber, als Betreiber einerseits eine erweiterte Verantwortung für den Betrieb Ihrer Druckbehälteranlage übertragen, andererseits aber auch die Verpflichtung das Sicherheitsniveau Ihrer Anlage festzustellen und eine Gefährdungsbeurteilung und u.U. eine sicherheitstechnische Bewertung zu erstellen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht mit der Druckbehälterprüfung zu verwechseln!
Der Betreiber hat die Aufgabe dies zu organisieren und je nach Zuständigkeitsbereich eine befähigte Person (ehemals Sachkundiger) mit der Gefährdungsbeurteilung von Anlagen mit der sicherheitstechnischen Bewertung von Druckbehältern, sowie mit den Prüfungen selbst zu beauftragen.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Wir kümmern uns darum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Thema.